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Hast du das Foto geschossen?

Wenn nicht, wer hat dir dann gestattet, es zu verwenden? – Sollte deine Antwort "Niemand" lauten, maße ich mir an, genau dir diesen Beitrag zu widmen.

Der nun folgende allgemeine Überblick ist keiner zum ebenfalls wichtigen Themenkomplex Recht am eigenen Bild, sondern einer über Bildrechte und ihre Einhaltung.

Falls du fallspezifische Fragen hast, so wende dich bitte an eine Rechtsberatung deiner Wahl. Würde ich antworten, verstieße das gegen § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Seltsam? Aber so steht es geschrieben.

Diebstahl geistigen Eigentums

Dich als UrheberIn eines Werkes zu bezeichnen, an dessen Entstehung du keinen Anteil hattest, ist schlimm. Noch schlimmer ist es, wenn du mit fremdem Eigentum Geld verdienst, ohne es zu dürfen.

Natürlich gilt stets der Satz ‘Wo kein Kläger, da kein Henker Richter’. Im Internet fliegt jedoch ziemlich schnell auf, wenn sich jemand mit fremden Federn schmückt. Millionen Augen sehen mehr als zwei und der gute Ruf ist schnell ruiniert. Wer einmal lügt und so weiter.

Ganz abgesehen von der Strafbarkeit dieser Handlungen, die heutzutage ziemlich drastisch (und im juristischen Sinne falsch) als »Raubkopien« bezeichnet werden.

Der gute Wille

Doch auch, falls du die SchöpferInnen ‘deiner’ unerlaubt hochgeladenen Werke genannt hast, solltest du dich auf Konsequenzen gefasst machen.

Du magst die ungenehmigte Vervielfältigung fremder Fotografien für Mundpropaganda halten – es gibt einige KünstlerInnen, die das anders sehen und nicht nur Bilderdiebe, sondern sogar Fans abmahnen lassen.

Creative Commons

Inzwischen werden viele Fotografien unter sogenannten Creative-Commons-Lizenzen der Allgemeinheit zugänglich gemacht.

Sind die Bilder beispielsweise einzig mit ‘Namensnennung’ geschützt, darfst du sie benutzen, wie’s dir passt; egal, ob als Symbolfoto zu einem Artikel oder als Teil eines Kunstprojektes. Die Hauptsache ist, du nennst die Rechteinhaber beim Namen.

Aber auch diesem Frieden solltest du misstrauen. Zum einen, weil es den Rechteinhabern möglich ist, CC-Nutzungsrechte im Nachhinein zu ändern, ohne das den Nutzern mitzuteilen. (Womit ich nicht sagen will, dass dies der Normalfall ist.) Zum anderen, weil du nicht wissen kannst, ob denen die Bilder, für die sie Rechte einfordern, überhaupt gehören.

Wieder einmal fährst du am besten, wenn du dir auch für die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlichten Bilder die Nutzungserlaubnis ihrer Eigentümer einholst. Und dir die Mailkonversation gut aufhebst. Sicher ist sicher.

Gemeinfreiheit

Zum Glück heisst ungenehmigt nicht in jedem Fall verboten. Je nach Urheberrechtslage werden Fotografien und andere Kunstwerke nämlich früher oder später gemeinfrei. Soll heißen, sie dürfen ungefragt vervielfältigt und herumgezeigt werden, sobald sie einige Jahrzehnte alt bzw. ihre Urheber lange tot sind.

Bei Fotografien – zumindest bei "Lichtbildwerken" – darf man das hierzulande erst siebzig Jahre, nachdem der Fotograf gestorben ist. (Ärgerlich, wenn man dessen Todesjahr nicht kennt.)

Aufgepasst also auch bei auf dem Flohmarkt erstandenen Fotografien unbekannten Ursprungs! Durch den Kauf allein erwirbst du nämlich nicht automatisch die Bildrechte; bist dann zwar Besitzer, nicht aber Eigentümer der Bildinformationen.

Letzteres wirst du nie sein, obwohl du irgendwann eventuell Verwertungsrechte geltend machen kannst. Zum Beispiel das Recht, in deinem Besitz befindliche Fotografien auszustellen.

Fazit

Alles in allem sind einzig Upload und Verwendung selbst geschossener Fotos anzuraten. Willst du Künstler empfehlen, dann lobe sie mit Worten, statt mit Beispielbildern: Verschenke oder bespreche Bildbände, verlinke ihre Webseiten, weise darauf hin, wo ihre Werke derzeit ausgestellt werden.

Mal abgesehen von der Möglichkeit, sie persönlich um die Erlaubnis zu bitten, bebilderte Werbung für ihr Können machen zu dürfen. Ich schätze mal, die wenigsten Künstler werden sich dagegen sträuben, ein wenig bekannter zu werden.

Natürlich kannst du auch einfach Zeug hochladen, wie du lustig bist. Die Versuchung ist groß, dies zu tun. Vor allem, weil die technischen Möglichkeiten solch ein Verhalten inzwischen begünstigen. Doch dann wundere dich nicht über das Echo.

Veröffentlicht am 3. Mai 2008 Stichworte:

6 Kommentare

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  1. rajue

    Es stimmt zwar, dass man sein Foto im Nachhinein auch unter einer anderen Creatice Commons Lizenz veröffentlchen darf. Jedoch zählt für den Erwerber des Fotos die CC-Lizenz zum Erwerbszeitpunkt.

    Wenn ich mir also heute ein Foto bei Flickr unter BY runterlade (Screenshot machen!) dann kann der Urheber das Foto morgen zehnmal unter einer anderen Lizenz veröffentlichen. Macht nix! Wichtig ist, man kann’s beweisen.

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  2. Pierre Vlček

    Hm, das mit dem Screenshot ist tatsächlich ein guter Tipp. Aber auch dieses Beweisstück ist nicht dokumentenecht.

    Vor kurzem las ich in einer Diskussion zu diesem Thema die Idee, dass Flickr und Co. die hochgeladenen Bilder ja mit CC-Wasserzeichen ausstatten könnte.

    Was für mich als interessierten Laien halbwegs narrensicher klingt. Weil ich davon ausgehe, dass sich solch eine Signatur nicht so leicht verändern lässt wie EXIF-Daten oder Bilddetails.

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  3. Smylo

    Vielen Dank für diesen guten Überblick.
    Eigentlich sollte es ja als selbstverständlich gelten, dass man sich nicht einfach das Eigentum anderer zu eigen macht, aber zu heutiger Zeit, wo doch im Internet fast alles irgendwie zu bekommen ist, machen sich wohl nur noch die Wenigsten Gedanken darüber.

    Die Idee mit dem Screenshot ist sicherlich eine Möglichkeit, nur bezweifle ich, dass man sich dadurch tatsächlich rechtlich absichern kann. Eine entsprechende Manipulation des Screenshots sollten mittlerweile auch Laien hinbekommen…
    Ich halte die schriftliche Genehmigung (E-Mail) für am Sinnvollsten und sichersten.

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  4. Rewolve44

    Also ich schreibe auch über Fotofreunde in meinem Blog und stelle dann User vor.
    Auch da verwende ich Fotos von denjenigen, aber ich frage vorher per E-mail Persönlich nach (und archiviere auch das Email).
    Aber bei jedem wo ich nachgefragt habe hat mir sehr gerne das Erlaubniss gegeben, da es ja um eine kostenlose Werbung für seine Arbeit bzw. Blog ist.

    Lg,
    Rewolve44

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  5. Ulli F. aus L.

    Ich weiss, dass du keine rechtliche Beratung geben darfst, deshalb formuliere ich meine Frage mal anders. ;)

    Wenn du, wie ich das gemacht habe, in deinem Urlaubsort einen Ansichtskartenstaender vor einem Andenkenladen fotographiert haettest, um zu dokumentieren, welch witzische Tiermotivkarten mit den entsprechenden Untertiteln es dort zu kaufen gibt, wuerdest du es wagen, ein Foto davon auf deiner Internetseite zu veroeffentlichen?

    Ich habe es bisher nicht gemacht, da ich keine Ahnung habe, ob ich damit das Urheberrecht der Postkartenhersteller verletze.

    Btw: Ein sehr schoenes Blog hast du aufgebaut, habe inzwischen fast alles gelesen und werde gerne wieder reinschauen.

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  6. Pierre Vlček

    Vorweg mal Dankeschön. Und zu den Postkarten: Würde ich das Bild selbst hosten, wäre ich vermutlich vorsichtiger, doch ich habe ja glücklicherweise einen Flickr-Account und selbst auch schon reichlich schnappgeschossenen Fremdcontent dort hochgeladen. (Also zum Beispiel Wahl- und andere Plakate.)

    Dieser Beitrag ist also meinerseits durchaus Steineschmeißen im Glashaus, denn wenn das von mir geschossene Foto größtenteils aus dem Werk einer anderen Person besteht… Nun ja. Die Postkartenproblematik würde ich zumindest mit Fotos einer anonymen Menschenmenge vergleichen: Obwohl einzelne Motive erkennbar sind, spielt keines die Hauptrolle bzw. zählt der Gesamteindruck.

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